Wunsch- und Wahlrecht

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Möchten Sie Ihre Rehabilitation in unserer Klinik Niederrhein durchführen? Dann machen Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch!

Wir unterstützen Sie dabei, dieses Recht wahrzunehmen und sich aktiv für Ihre Wunschklinik zu entscheiden. Erfahren Sie, was das Wunsch- und Wahlrecht bedeutet, wie Sie es anwenden und welche Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllt sein müssen.

Als Ergänzung für Ihren Reha-Antrag haben wir Ihnen ein Musterformular für Ihre Wunschklinik Klinik Niederrhein erstellt:

Wichtige Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht

Sie möchten eine Reha beantragen und diese in einer Klinik Ihrer Wahl durchführen? Das ist grundsätzlich möglich. Das Sozialgesetzbuch IX sieht in Paragraf 8 vor, dass der Kostenträger Ihrer Rehabilitation, beispielsweise Ihre Rentenversicherung, Krankenkasse oder Unfallversicherung, Ihren berechtigten Wünschen nachkommen muss.

Sie haben demnach das Recht, sich die Klinik für Ihre Rehabilitation – egal ob ambulant oder stationär – selbst auszusuchen. Sie müssen nicht dem Vorschlag Ihres Kostenträgers folgen oder sich an von diesem zur Verfügung gestellte Klinik-Listen halten.

Sie können Ihren Wunsch für eine Klinik Ihrer Wahl bereits mit dem Einreichen des Antrags angeben. Hierfür nennen Sie im Reha-Antrag der Deutschen Rentenversicherung (G0100) einfach einen entsprechenden Klinikort. Sollten Sie bereits einen Antrag gestellt haben, können Sie bei Ihrem Kostenträger auch nachträglich schriftlich Ihren Wunschort mitteilen.

Ihre Wunschklinik muss dann, wenn sie für Ihr Krankheitsbild geeignet ist, von der Deutschen Rentenversicherung ausgewählt werden. Allerdings kann es vorkommen, dass die von Ihnen gewünschte Klinik eine so lange Wartezeit aufweist, dass Ihnen doch eine andere Klinik vorgeschlagen wird, um Ihnen einen früheren Beginn zu ermöglichen.

Sollten Sie im Antragsformular keine Klinik angegeben haben, wird Ihnen die Deutsche Rentenversicherung drei Kliniken vorschlagen, von denen Sie dann eine auswählen können.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Rehabilitierende, die Ihren Reha-Antrag über die Krankenkasse, das Arbeitsamt oder das Jobcenter stellen. Hierfür können Sie die von uns bereitgestellten Formulare verwenden. Füllen Sie das Formular für Ihre Wunschklinik aus und legen Sie es Ihrem Antrag bei.

Formular „Wunsch- und Wahlrecht für die Klinik Niederrhein“

Sollte Ihr Reha-Antrag bereits bewilligt sein, ist es immer noch möglich, Ihr Wunsch- und Wahlrecht wahrzunehmen. Hierfür benötigen Ihr Kostenträger ebenfalls eine schriftliche Information mit entsprechender Begründung für Ihren Wunschort. Hierfür haben wir Ihnen Formulare vorbereitet:

Antrag auf Änderung der zugewiesenen Rehaklinik

Bei der Wahl Ihrer Wunschklinik sollten medizinische Gründe stets vorrangig berücksichtigt werden. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Die Behandlungsschwerpunkte und Therapiemöglichkeiten Ihrer Wunschklinik sind auf Ihre Krankheit ausgerichtet und spezialisiert.
  • Die Rehaklinik deckt auch Nebenerkrankungen mit ab, die Ihr Krankheitsbild gegebenenfalls betreffen.
  • Die Rehaklinik ist in der Nähe zu Ihrem Wohnort.
  • Das Klima am Klinikstandort (Lage am Meer, Luftkurort) ist für Ihren Behandlungserfolg vorteilhaft.

Doch auch persönliche Gründe spielen bei der Wahl der Wunschklinik eine Rolle, wie zum Beispiel:

  • Sie möchten räumlichen und gegebenenfalls auch psychischen Abstand von Ihrer gewohnten Umgebung gewinnen.
  • Sie möchten eine Begleitperson mitnehmen und in der gewünschten Rehaklinik ist dies möglich.
  • Die Wunschklinik bietet eine Umgebung, die Ihrem Alter, Ihrer Religion, Kultur oder Familiensituation entspricht.

Es kann passieren, dass Ihr Antrag für eine Wunschklinik abgelehnt und Ihnen eine andere Rehaklinik vorgeschlagen wird. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn die gewünschte Klinik für Ihre Indikation nicht geeignet ist oder zwingende strukturelle Anforderungen nicht erfüllt werden.

Sollten die genannten Gründe für Sie nicht nachvollziehbar sein, kann es sich lohnen, Widerspruch einzulegen. Hier gilt es allerdings zu berücksichtigen, dass Sie die Widerspruchsfrist von vier Wochen einhalten.

Wir haben für Sie ein Formular vorbereitet, welches Sie für Ihren Widerspruch nutzen können. Sie können dieses Formular noch mit weiteren Gründen, die für Ihre Wunschklinik sprechen, ergänzen.

Formular Widerspruch bezüglich der Ablehnung des von mir ausgeübten Wunsch- und Wahlrechts