Erkrankungen des Stoffwechsels der Verdauungsorgane und Tumorerkrankungen
Gastroenterologische und onkologische Rehabilitation
Beschwerden im Bereich des Stoffwechsels, der Verdauungsorgane oder im Zusammenhang mit einer Tumorerkrankung können den Alltag über längere Zeit stark beeinträchtigen. Häufig kommt es dabei zu einer verminderten Belastbarkeit und einer eingeschränkten Lebensqualität.
Eine medizinische Rehabilitation kann helfen, körperliche Funktionen zu stabilisieren, Beschwerden gezielt zu behandeln und die Leistungsfähigkeit im Alltag schrittweise zu verbessern. Vielen Betroffenen ist nicht bewusst, dass sie grundsätzlich Anspruch auf eine Reha haben und ihre Reha-Klinik selbst wählen können.
Die Klinik Niederrhein unterstützt Menschen mit Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts, der Stoffwechselorgane sowie mit onkologischen Erkrankungen bei der Rückkehr in einen stabileren und aktiveren Alltag.
Sie wissen bereits, dass Sie Anspruch auf eine Reha haben und die Klinik Niederrhein die Reha-Klinik Ihrer Wahl ist?
Im Folgenden finden Sie Formularpakete für die Beantragung einer medizinischen Rehabilitation:
Antragspakete der Deutschen Rentenversicherung.
Alternativ können Sie das Formular G0100 (Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte) auch online ausfüllen.
Auf dieser Seite erfahren Sie, wann eine Reha sinnvoll ist, wie die Antragstellung funktioniert und welche Möglichkeiten Ihnen die Klinik Niederrhein bietet.
Die Themen im Überblick:
Habe ich Anspruch auf eine Reha?
Viele Menschen verbinden eine Rehabilitation zunächst mit einer Behandlung nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Operation. Eine medizinische Reha kann jedoch auch dann sinnvoll sein, wenn Erkrankungen des Stoffwechsels, der Verdauungsorgane oder eine Tumorerkrankung die Belastbarkeit im Alltag oder Berufsleben beeinträchtigen.
Versicherte der Sozialversicherung haben grundsätzlich Anspruch auf medizinische Leistungen, die darauf ausgerichtet sind, die Gesundheit zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen. Dazu kann auch eine medizinische Rehabilitation gehören.
In der Regel kann eine Reha nach vier Jahren erneut beantragt werden, sofern weiterhin gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen. In besonderen Fällen sind auch kürzere Abstände möglich.
Die Beantragung erfolgt gemeinsam mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt. Informationen zum Ablauf und zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie im Abschnitt „Wie beantrage ich eine Reha?“.
Eine gastroenterologische, stoffwechselmedizinische oder onkologische Rehabilitation kommt beispielsweise bei Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts, der Leber, Galle oder Bauchspeicheldrüse, bei Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes sowie nach Tumorerkrankungen infrage.
Ziel der Behandlung ist es, körperliche Funktionen zu stabilisieren, Beschwerden gezielt zu lindern und die Belastbarkeit im Alltag sowie im Berufsleben zu verbessern.
Für welche Beschwerden kann eine Reha sinnvoll sein?
In der Klinik Niederrhein werden Erkrankungen des Stoffwechsels, der Verdauungsorgane sowie onkologische Erkrankungen behandelt. Die Rehabilitation richtet sich an Menschen, die durch diese Krankheitsbilder im Alltag oder Berufsleben eingeschränkt sind.
Die folgenden Krankheitsbilder gehören zu den häufigsten Gründen für eine medizinische Rehabilitation in der Klinik Niederrhein:
- Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts (z. B. Magen, Darm, Speiseröhre)
- Erkrankungen von Leber, Galle und Bauchspeicheldrüse
- Zustand nach oder im Verlauf von Tumorerkrankungen (z. B. Speiseröhre, Magen, Darm, Leber, Bauchspeicheldrüse)
- Gynäkologische Tumorerkrankungen (z. B. Brustdrüse und weibliche Geschlechtsorgane)
- Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes mellitus (Typ 1 und Typ 2)
- Sekundäre Stoffwechselstörungen, z. B. pankreopriver Diabetes
- Erkrankungen der Schilddrüse
- Zöliakie und andere chronische Stoffwechselstörungen
- Ernährungsbedingte Erkrankungen wie Adipositas, Untergewicht oder Gicht
- Internistische Begleiterkrankungen im Rahmen der Grunderkrankung
Welche Therapien und Behandlungen gibt es?
In der Klinik Niederrhein erhalten Sie einen individuell abgestimmten Therapieplan, der sich an Ihrer Grunderkrankung, Ihrem aktuellen Gesundheitszustand und Ihrer persönlichen Belastbarkeit orientiert. Ziel der Rehabilitation ist es, Ihre körperliche Leistungsfähigkeit zu stabilisieren, Beschwerden zu lindern und Ihre Selbstständigkeit im Alltag zu fördern.
Zum Therapieangebot gehören unter anderem:
- Ärztliche Behandlung und kontinuierliche medizinische Betreuung
- Diabetesschulung und Stoffwechselberatung
- Ernährungsberatung und ernährungstherapeutische Begleitung
- Sport- und Bewegungstherapie sowie Krankengymnastik
- Ergotherapie und alltagsorientiertes Training
- Psychologische Betreuung, Einzel- und Gruppengespräche sowie Entspannungsverfahren
- Sozialberatung und Unterstützung bei beruflicher Wiedereingliederung
- Stomatherapie
- Wundversorgung und spezielle pflegerische Versorgung
- Massage, Elektrotherapie und physikalische Anwendungen
- Thermo-, Hydro- und Balneotherapie
- Apparatives Biofeedbacktraining
- Kunsttherapie und Werktherapie
- Pflegerische Unterstützung im therapeutischen Prozess
Wie funktioniert das Wunsch- & Wahlrecht?
Sie haben grundsätzlich das Recht, selbst zu entscheiden, in welcher Reha-Klinik Sie behandelt werden möchten. Das bedeutet: Sie müssen nicht automatisch die Klinik wählen, die Ihnen vorgeschlagen wird. Ihren Wunsch können Sie bereits direkt im Reha-Antrag angeben. Wichtig ist dabei, dass die Klinik zu Ihrem Krankheitsbild passt und die passenden Behandlungsschwerpunkte anbietet.
Auch persönliche Gründe – beispielsweise die Lage oder das Umfeld der Klinik – können bei der Wahl berücksichtigt werden. Wenn Sie Ihre Reha in der Klinik Niederrhein durchführen möchten, unterstützen wir Sie mit den passenden Wunsch- & Wahlrecht-Formularen bei der Antragstellung.
Wie läuft eine Reha in der Klinik Niederrhein ab?
Nach Ihrer Anreise werden Sie in der Klinik Niederrhein herzlich empfangen und starten mit einem Aufnahmegespräch, in dem Ihre gesundheitliche Situation sowie Ihre persönlichen Ziele gemeinsam besprochen werden.
Auf dieser Grundlage wird Ihr individueller Therapie- und Behandlungsplan erstellt, der sich aus medizinischen, psychologischen und sozialtherapeutischen Maßnahmen zusammensetzt. Diese finden strukturiert über den Tag verteilt statt und werden im Verlauf Ihres Aufenthalts regelmäßig an Ihre Fortschritte angepasst.
Während Ihrer Rehabilitationsmaßnahme wohnen Sie in einem komfortablen Einzelzimmer, das Ihnen Ruhe und Privatsphäre bietet und teilweise über Balkon oder Terrasse mit Blick in die Umgebung verfügt.
Für Ihre Verpflegung steht Ihnen eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung zur Verfügung, die im Rahmen eines Buffet- und Wahlkostsystems angeboten wird und auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Neben den Therapien bleibt ausreichend Zeit für Erholung und Freizeit. Sie können an vielfältigen Angeboten innerhalb der Klinik teilnehmen, wie zum Beispiel Sport-, Bewegungs- und Entspannungsangeboten, kulturellen Aktivitäten oder der Nutzung von Schwimmbad, Sauna und Gemeinschaftsbereichen.
Auch Besuche von Angehörigen und Freunden sind in der Klinik willkommen und können den Aufenthalt begleiten. Je nach Möglichkeit kann auch eine Begleitperson mit aufgenommen werden.
So entsteht ein klar strukturierter Tagesablauf, der medizinische Behandlung, aktive Therapie, Ernährung, Erholung und soziale Kontakte sinnvoll miteinander verbindet.
Wie beantrage ich eine Reha?
Ihr Antrag für eine medizinische Rehabilitation
Eine medizinische Rehabilitation ist eine geplante stationäre oder ambulante Reha-Maßnahme, die von Ihnen selbst beantragt werden kann, um Ihre Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen.
Nachfolgend haben wir Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Beantragen einer Rehabilitation zusammengestellt.
1. Antrag ausfüllen
Füllen Sie den Antrag auf Rehabilitation aus. Im Folgenden finden Sie Formularpakete für die Beantragung einer medizinischen Rehabilitation: Antragspakete der Deutschen Rentenversicherung.
Sie können Ihren Reha-Antrag auch ganz bequem online stellen und die Vorteile der elektronischen Antragstellung der Deutschen Rentenversicherung nutzen. Der Antrag kann jederzeit zwischengespeichert und Nachweise (wie Befundberichte, Gutachten, Formular Wunsch- und Wahlrecht) digital hochgeladen werden. Hier kommen Sie zu dem e-Service der Deutschen Rentenversicherung.
2. Befundbericht oder Gutachten anfordern
Fügen Sie den Befundbericht oder das Gutachten Ihres Hausarztes bei. Damit beschleunigen Sie das Verfahren.
Bei den Rentenversicherungsträgern lassen die Versicherten von ihrer behandelnden Ärztin, ihrem behandelnden Arzt, Betriebsärztin oder Betriebsarzt einen Befundbericht erstellen, den sie gemeinsam mit dem Antrag einreichen. Sprechen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt auf die Erstellung des Berichtes an.
Ausnahme: Bei Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Westfalen wird ein medizinisches Gutachten erstellt. Dieses wird von der Stelle, bei der der Antrag eingeht, oder vom Rentenversicherungsträger in Auftrag gegeben. Hier gelangen Sie direkt zur Rehabilitations-Gutachter-Suche.
3. Reichen Sie den Reha-Antrag bei Ihrem Kostenträger ein
Senden Sie Ihren Antrag an den Kostenträger Ihrer Rehabilitation. Dies kann zum Beispiel die Deutsche Rentenversicherung (e-Service der Deutschen Rentenversicherung) sein. Der Kostenträger prüft die Notwendigkeit einer Rehabilitation. Er muss über den Antrag spätestens nach drei Wochen entscheiden.
Wenn Sie den Reha-Antrag versehentlich beim falschen Kostenträger eingereicht haben, ist dieser verpflichtet, diesen innerhalb von 14 Tagen an den zuständigen Kostenträger weiterzuleiten und Sie darüber zu informieren.
4. Medizinische Beurteilung abwarten
Warten Sie die Beurteilung ab. Der sozialmedizinische Dienst Ihres Rentenversicherungsträgers entscheidet, ob Ihre Rehabilitation medizinisch notwendig ist oder veranlasst eine weitere ärztliche Untersuchung. Bei Erwerbstätigen ohne Berufskrankheit oder Versorgungsleiden ist die Rentenversicherung zuständig.
5. Auswahl Ihrer Rehaklinik
Treffen Sie Ihre Auswahl. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, wird entsprechend der Diagnose eine geeignete Rehaklinik ausgesucht und die Dauer der Rehabilitation festgelegt.
Sie möchten eine Reha in unserer Klinik Niederrhein machen? Dann nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht!
6. Informationen über Bewilligung weitergeben
Informieren Sie bitte Ihren Arbeitgeber und Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, wenn Ihre Rehabilitation bewilligt wurde.
Wenn Sie die schriftliche Zusage durch Ihren Leistungsträger erhalten haben, setzen Sie sich bitte erst 14 Tage nach Erhalt bezüglich des Beginns Ihrer Rehabilitation mit unserem Patientenmanagement in Verbindung. So kann sichergestellt werden, dass unserem Patientenmanagement ebenfalls alle Unterlagen vorliegen.
FAQ
Füllen Sie den Antrag auf medizinische Rehabilitation (Formular G0100 – Leistungen zur Teilhabe) aus. Im Folgenden finden Sie Formularpakete für die Beantragung einer medizinischen Rehabilitation: Antragspakete der Deutschen Rentenversicherung.
Sie können Ihren Reha-Antrag auch ganz bequem online stellen und die Vorteile der elektronischen Antragstellung der Deutschen Rentenversicherung nutzen. Der Antrag kann jederzeit zwischengespeichert und Nachweise (wie Befundberichte, Gutachten, Formular Wunsch- und Wahlrecht) digital hochgeladen werden. Hier kommen Sie zu dem e-Service der Deutschen Rentenversicherung.
Bei den Rentenversicherungsträgern lassen die Versicherten von ihrer behandelnden Ärztin, ihrem behandelnden Arzt, Betriebsärztin oder Betriebsarzt einen Befundbericht erstellen, den sie gemeinsam mit dem Antrag einreichen. Sprechen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt auf die Erstellung des Berichtes an.
Ausnahme: Bei Versicherten der Deutschen Rentenversicherung Westfalen wird ein medizinisches Gutachten erstellt. Dieses wird von der Stelle, bei der der Antrag eingeht, oder vom Rentenversicherungsträger in Auftrag gegeben.
Treffen Sie Ihre Klinik-Auswahl – gerne auch schon direkt beim Antrag. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, wird entsprechend der Diagnose eine geeignete Rehaklinik ausgesucht und die Dauer der Rehabilitation festgelegt.
Sie möchten eine Reha in unserer Klinik Niederrhein machen? Dann nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht!
Eine medizinische Reha kann beantragt werden, wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen und die Maßnahme dazu beitragen kann, Ihre Gesundheit, Erwerbsfähigkeit oder Selbstständigkeit zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen. Die medizinische Notwendigkeit wird durch ärztliche Unterlagen nachgewiesen und vom zuständigen Leistungsträger geprüft.
Eine medizinische Reha ist eine geplante Rehabilitationsmaßnahme, die Sie selbst beantragen, wenn Ihre Gesundheit oder Leistungsfähigkeit durch eine Erkrankung beeinträchtigt ist. Eine Anschlussrehabilitation (AHB) ist eine besondere Form der medizinischen Reha, die direkt nach einem Krankenhausaufenthalt – beispielsweise nach einer Operation oder schweren Erkrankung – beginnt und in der Regel vom Sozialdienst des Krankenhauses organisiert wird.
Die Wartezeit bis zum Beginn einer medizinischen Reha hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von der Bewilligung durch den Leistungsträger, der gewählten Rehaklinik und der aktuellen Auslastung. Für Informationen zu den aktuellen Wartezeiten können Sie sich direkt an die gewünschte Rehaklinik wenden.
Die Klinik Niederrhein ist ausgezeichnet.