Kosten

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Während Ihrer Reha können verschiedene Kosten anfallen, darunter die gesetzliche Zuzahlung sowie zusätzliche Gebühren für Services. Es ist uns wichtig, Sie im Voraus über mögliche Kosten zu informieren, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Kosten

Die Kosten der Behandlung und der Therapieleistungen, die Sie bei uns erhalten, rechnen wir mit der Stelle ab, die Ihre Rehabilitation bewilligt hat.

Pflegesätze

Unser Tagespflegesatz für Leistungen der stationären Rehabilitation beträgt für Stoffwechsel/Gastroenterologie 179,10 Euro (ab 1.1.2025).

Dieser Tagespflegesatz entspricht den Vergütungsregelungen der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und den Vergütungsregelungen für privat Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte.

Der Tagespflegesatz Onkologie beträgt 182,60 Euro (ab 1.1.2025).

Die Klinik Niederrhein unterliegt nicht dem Krankenhausfinanzierungsgesetz. Daher wird der Pflegesatz nicht nach der Bundespflegesatzverordnung ermittelt. Eine Aufschlüsselung des Pflegesatzes ist zurzeit nicht möglich. Beihilfefähigkeit ist gegeben.

Informationen für Privatpatienten

Sie sind Versicherter einer privaten Krankenversicherung, Selbstzahler oder Beihilfeempfänger? Die Terminbestätigung Ihrer beantragten Rehabilitationsleistung erfolgt über unser Aufnahmebüro in Abstimmung mit dem Chefarzt oder den leitenden Abteilungsärzten.

Abrechnungsmodalitäten

Bei Vorlage einer 100-prozentigen Kostenzusage Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle zugunsten der Klinik rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle ab.

Liegt keine 100-prozentige Kostenzusage Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle vor, kann eine Aufnahme nur erfolgen, wenn Sie eine Teilzahlung in Höhe der voraussichtlich anfallenden Kosten (maximal 14 Tagessätze) bis 3 Tage vor Ihrem Aufnahmetermin geleistet haben.

Ihre Kostenbeteiligung – Gesetzliche Zuzahlung:

Der Kostenträger Ihrer Reha ist die Deutsche Rentenversicherung?

Nur bei einer stationären medizinischen Reha müssen sich die Versicherten an den Kosten beteiligen. Dies schreiben gesetzliche Regeln vor. Die Zuzahlung ist von der jeweiligen Einkommenssituation abhängig. Hinweise zur Zuzahlung als Versicherter der Deutschen Rentenversicherung finden sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung Rheinland.

Der Kostenträger Ihrer Reha ist Ihre gesetzliche Krankenversicherung?

Dann bitten wir Sie, die Hinweise des Bundesgesundheitsministeriums zu beachten: Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zur Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Für bestimmte Wahlleistungen der Klinik übernehmen Sie selbst die Kosten:

  • Telefon: 1,00 Euro Grundgebühr pro Tag für Flatrate für Telefonate aus dem Festnetz ins deutsche Festnetz. Für Anrufe aus dem Festnetz in mobile Netze bzw. ins Ausland erhalten Sie an unserem Empfang gesonderte Informationen zu den entstehenden Kosten.
  • Fax: 0,10 Euro pro Seite, Faxgerät befindet sich am Empfang.
  • Waschmaschine: 2,00 Euro pro Waschvorgang (1 Münze).
  • Wäschetrockner: 2,00 Euro pro Trockenvorgang (1 Münze).
  • Parkplatz: 25,00 Euro pro Woche (nur geringe Anzahl verfügbar).